Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes vom 17.09.2024 wird die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale amtlich bekannt gemacht.
Gemäß den Festlegungen des § 76 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in Verbindung mit §99 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), liegt vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale der Verordnungsentwurf bei der Oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt für die Dauer von einem Monat zur Einsicht aus.
Es besteht die Möglichkeit, sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt zum Entwurf der Verordnung zu äußern.
Der Auslegungszeitraum ist wie folgt festgelegt:
23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024
| Auslegungsort: | Landesverwaltungsamt |
| Obere Wasserbehörde |
| Dessauer Str. 70 |
| Zimmer 200 |
| 06118 Halle (Saale) |
Zeitgleich werden der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes in einem Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht bereitgestellt.
Damit die Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben, im Zeitraum vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 den Verordnungsentwurf einzusehen, werden der Verordnungsentwurf und die entsprechenden Karten des Überschwemmungsgebietes als PDF-Dateien auch im Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün, im Büro der Leiterin des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung unter der Anschrift Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün, zur Einsicht bereitgehalten.
Mit freundlichen Grüßen