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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung


Stadt Wettin-Löbejün

Die Gemeindewahlleiterin

Ergänzungswahlen am 10.11.2024

Ergänzungswahlen zu den Neuwahlen der Ortschaftsräte der Ortschaften Domnitz und Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün am 10. November 2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom 16.10.2024

Einladung zur 4. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die

4. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zu den am 10.11.2024 stattfindenden Ergänzungswahlen zu den Neuwahlen der Ortschaftsräte der Ortschaften Domnitz und Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahlen zur Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Domnitz und Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün

am Dienstag, den 12. November 2024 um 17:00 Uhr

in Raum 2 des Stadthauses unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Bestimmung eines Schriftführers gem. § 5 Abs. 4 KWO LSA

5.

Verpflichtung der Beisitzer gem. § 5 Abs. 5 KWO LSA

6.

Feststellung des Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz der Stadt Wettin-Löbejün am 10.11.2024

7.

Feststellung des Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün am 10.11.2024

8.

Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zu Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz der Stadt Wettin-Löbejün am 10.11.2024

9.

Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün am 10.11.2024

Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem.

§ 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin