Stadt Wettin-Löbejün
Die Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die
2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zu den am 20.10.2024 stattfindenden Bürgermeisterwahlen der Stadt Wettin-Löbejün zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 20. Oktober 2024
am Montag, den 21. Oktober 2024 um 16:00 Uhr
in Raum 2 des Stadthauses unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 3. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Bestimmung eines Schriftführers gem. § 5 Abs. 4 KWO LSA |
| 5. | Verpflichtung der Beisitzer gem. § 5 Abs. 5 KWO LSA |
| 6. | Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/ der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün |
| 7. | Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/ der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün |
Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.