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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung 2. Sitzung des GWA -Feststellung Wahlergebnis


Stadt Wettin-Löbejün

Die Gemeindewahlleiterin

Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wettin-Löbejün am 20. Oktober 2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom 16.10.2024

Bekanntmachung der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die

2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zu den am 20.10.2024 stattfindenden Bürgermeisterwahlen der Stadt Wettin-Löbejün zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 20. Oktober 2024

am Montag, den 21. Oktober 2024 um 16:00 Uhr

in Raum 2 des Stadthauses unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Bestimmung eines Schriftführers gem. § 5 Abs. 4 KWO LSA

5.

Verpflichtung der Beisitzer gem. § 5 Abs. 5 KWO LSA

6.

Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/ der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün

7.

Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/ der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün

Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin