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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Hinweisbekanntmachung Wahlergebnis EW Rothenburg nach GWA 12.11.2024 für Amtsblatt

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zur Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg am 10.11.2024

Gemäß der nach § 40 KWG-LSA i.V.m. § 10 Abs. 2 KWG LSA durch den Gemeindewahlausschuss am 12.11.2024 erfolgten Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl zur Wahl des Ortschaftsrates Rothenburg erfolgt hiermit nun gemäß § 42 KWG LSA i.V.m. § 69 Abs. 6 KWO LSA die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses.

Anzahl der Wahlberechtigten insgesamt

484

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

181

Wahlbeteiligung

37,40 %

Ungültige Stimmzettel

3

Gültige Stimmzettel

178

Gültige Stimmen

527

Zahl der zu vergebenen Sitze

3

1. Verteilung der Gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge

Wahlvorschlag

63 – Einzelbewerber Haase

Stimmenzahl

Kurzbezeichnung

EB Haase

190

Wahlvorschlag

64 – Einzelbewerber Ruß

Stimmenzahl

Kurzbezeichnung

EB Ruß

259

Wahlvorschlag

65 – Einzelbewerberin Schreiber

Stimmenzahl

Kurzbezeichnung

EB Schreiber

78

2. Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlägen

Wahlvorschlag

Stimmenzahl

EB Haase

190

EB Ruß

259

EB Schreiber

78

3. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge

Wahlvorschlag

Zahl der Sitze

EB Haase

1

EB Ruß

1

EB Schreiber

1

Zusammen:

3

4. Verteilung der Sitze auf die Bewerber

Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgenden Bewerbern zu:

Wahlvorschlag

63 – Einzelbewerber Haase

1 Sitz

Wahlvorschlag

64 – Einzelbewerber Ruß

1 Sitz

Wahlvorschlag

65– Einzelbewerberin Schreiber

1 Sitz

5. Nächst festgestellte Bewerber

Die nächst festgestellten Bewerber/ innen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:

Es sind keine nächst festgestellten Bewerber vorhanden.

Wettin-Löbejün, den 12.11.2024

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde entsprechend den Festlegungen von § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün bereits am 12.11.2024 auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün www.stadt-wettin-loebejuen.de veröffentlicht. Diese Bekanntmachung erfolgt lediglich als Ergänzung zur bereits erfolgten digitalen amtlichen Bekanntmachung.