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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
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Schöffenwahl

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie es den Medien entnehmen konnten und können, werden im ersten Halbjahr des Jahres 2023 bundesweit die im Ehrenamt tätigen Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

Die Wahl der Schöffen erfolgt auf der Grundlage einer Liste von Kandidaten. Durch eine gesetzliche Änderung, die sicherlich dem Mangel an Schöffen geschuldet war, ist es möglich, dass nunmehr auch Personen (im Alter von 25 bis 69 Jahren) vorgeschlagen und in das Schöffenamt gewählt werden können, die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtlicher Schöffe in der Strafgerichtspflege tätig gewesen sind.

Auch wir als Stadt Wettin-Löbejün sind angehalten, in Kürze die Aufstellung einer Schöffenliste vorzubereiten und diese dann dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dazu werden Sie in der nächsten bzw. übernächsten Ausgabe des Amtsblattes sowie auf unserer Website www.stadt-wettin-loebejuen.de weitere Informationen zur Bewerbung um eine Kandidatur, deren Voraussetzung usw. erhalten.

Außerdem wird Ihnen der bei der Stadt für die Vorbereitung der Schöffenwahl verantwortliche Mitarbeiter benannt werden, der Ihnen dann für Ihre Fragen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden dann auch die für eine Bewerbung zur Kandidatur notwendigen Formulare auf die Website gestellt, so dass Sie die Möglichkeit bekommen, sich diese herunterzuladen. Gern senden wir Ihnen diese aber auch auf dem Postweg zu.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich freue mich auf zahlreiche Bewerbungen um eine Kandidatur für das Schöffenamt, welches auch ich seit dem Jahr 2018 bekleide.

Ihre Bürgermeisterin
Antje Klecar