Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis für Betreiber dezentraler Abwasseranlagen zur Abfuhr von abflusslosen Sammelgruben und zur Schlammentsorgung aus dezentralen Kleinkläranlagen
Sehr geehrte Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer,
ist Ihr Grundstück nicht an der zentralen Abwasserentsorgung angeschlossen, sind Sie verpflichtet, eine dezentrale Abwasseranlage in Form einer abflusslosen Sammelgrube oder einer Kleinkläranlage zu betreiben.
Zum Betrieb gehört neben den vorgeschriebenen Wartungen auch die regelmäßige Abfuhr des gesammelten Fäkalwassers (abflusslose Sammelgruben) bzw. des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen. Betreiber von Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaulgruben sind verpflichtet, aus diesen mindestens einmal jährlich den Fäkalschlamm abfahren zu lassen. Beim Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist nach Bedarf (entsprechend der Anweisungen im Wartungsprotokoll) abzufahren.
Abzufahrendes Fäkalwasser und zu entsorgender Fäkalschlamm sind dem WAZV Saalkreis anzudienen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sicher zu stellen. Während die Reinigung auf den verbandseigenen Kläranlagen erfolgt, wird die Abfuhr vom WAZV Saalkreis durch beauftragte Dritte organisiert.
Der WAZV Saalkreis hat diese Abfuhrleistungen von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von Schlamm aus Kleinkläranlagen neu ausgeschrieben und ab 01.04.2026 wie folgt vergeben:
Den Abfuhrbereich „Ost“ sowie auch den Abfuhrbereich „West“ wird nun die Firma REMONDIS Mitteldeutschland GmbH, Berliner Straße 161, 06258 Schkopau übernehmen. Sie erreichen die Fa. REMONDIS von Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kontakte:
Tel.: 0345 7757890, Fax: 0345 77578929; E-Mail: dispo-schkopau@remondis.de.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: www.remondis-entsorgung.de
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit der beauftragten Firma einen Abfuhrtermin. Die Abfuhrtermine können nur direkt beim Abfuhrunternehmen, nicht beim WAZV Saalkreis vereinbart werden.
Die Entsorgungsnachweise werden von der beauftragten Firma gegenüber dem WAZV Saalkreis erbracht.