Die Stadt Wettin-Löbejün schreibt zum 01.09.2023 die Funktion eines/ einer
ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Stadtwehrleiters/ Stadtwehrleiterin für den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün aus.
Bewerben können sich im Einsatzdienst tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün, welche die für die Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen.
Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Befähigung zur Ausübung der Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters/der stellvertretenden Stadtwehrleiterin liegen nach § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBl. LSA S. 640) in der Fassung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 455) vor, durch den erfolgreichen Abschluss:
| - | des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ und |
| - | des Führungslehrgangs „Verbandsführer/-in“. |
Liegen die Voraussetzungen noch nicht vor, so ist für die zeitliche Befristung zur Wahrnehmung der ausgeschriebenen Funktion mindestens der erfolgreiche Abschluss des Führungslehrgangs Zugführer/-in nachzuweisen und die fehlende Qualifikation nachzuholen.
Bewerbungen für diese zu besetzende Funktion sind unter Angabe des Kennzeichens „Neuwahl stellv. Stadtwehrleiter/stellv. Stadtwehrleiterin für vorbeugenden Brandschutz“, des vollständigen Namens und der aktuellen Anschrift, der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün und der Vorlage der Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen bei der Stadt Wettin-Löbejün bis zum
Freitag, 21.04.2023, 11.00 Uhr (Eingangsstempel)
einzureichen.