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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung 1. Sitzung des GWA zur Zulassung am 04.04.2024

Stadt Wettin-Löbejün

Die Gemeindewahlleiterin

Kommunalwahlen am 09.06.2024

Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün

am 09. Juni 2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom 20.03.2024

Einladung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die

1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zu den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen (Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün) zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge am Donnerstag, den 04.04.2024 um 15:00 Uhr in Raum 2 des Stadthauses unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Bestimmung eines Schriftführers

5.

Verpflichtung der Beisitzer

6.

Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

7.

Verkündung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses

Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin