Stadt Wettin-Löbejün
Die Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin vom 20.03.2024
Einladung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die
1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zu den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen (Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün) zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge am Donnerstag, den 04.04.2024 um 15:00 Uhr in Raum 2 des Stadthauses unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 3. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Bestimmung eines Schriftführers |
| 5. | Verpflichtung der Beisitzer |
| 6. | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| 7. | Verkündung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses |
Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem. § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.