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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bürgermeisterwahl 2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wettin-Löbejünam 20. Oktober 2024

Bildung der Gemeindewahlvorstände

Gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet zu der am 20. Oktober 2024 stattfindenden Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wettin-Löbejün die in der Stadt Wettin-Löbejün vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, der Gemeindewahlleiterin innerhalb einer angemessenen Frist (zwei Wochen) nach Erscheinen der Bekanntmachung Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den nach § 10 Abs.1 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) zu bildenden Gemeindewahlvorstände vorzuschlagen.

Wahlbewerber können diese Wahlehrenämter nicht innehaben. Für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes, für das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt, den Ersatz des Aufwandes und des Verdienstausfalles wird auf die Bestimmungen des § 13 Abs.1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) hingewiesen.

Im Übrigen wird auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetz LSA (KWG LSA) hingewiesen.

Die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer der Gemeindewahlvorstände werden nach dem in § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bestimmten Verfahren berufen.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin