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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bestimmung des Wahltages der Bürgermeisterwahl der Stadt Wettin-Löbejün

Der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 (Beschluss-Nr.: 326-34/24/SR) gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen.

Durch einstimmigen Beschluss des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün wurde der Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün auf

Sonntag, den 20. Oktober 2024

festgesetzt.

Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wurde auf Sonntag, den 10. November 2024 bestimmt.

Wettin-Löbejün, 01.03.2024

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin/Bürgermeisterin