Satzung für die Inanspruchnahme kommunaler Objekte der Stadt Wettin-Löbejün
Benutzungsentgeltsatzung für die Nutzung kommunaler Objekte
der Stadt Wettin-Löbejün
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün (Kostenerstattungssatzung)
Gemäß den Festlegungen von § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 29.04.2021, ausgefertigt am 03.05.2021, ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Inanspruchnahme kommunaler Objekte der Stadt Wettin-Löbejün, der Benutzungsentgeltsatzung für die Nutzung kommunaler Objekte der Stadt Wettin-Löbejün und der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün (Kostenerstattungssatzung), welche der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen haben, auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) erfolgt.