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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Rücksichtnahme im öffentlichen Raum Hundekot ordnungsgemäß entsorgen

In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft eingegangen, dass Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen und anderen öffentlichen Bereichen nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Diese Verunreinigungen beeinträchtigen nicht nur das Ortsbild, sondern stellen auch ein hygienisches Problem dar und können insbesondere für Kinder sowie andere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine vermeidbare Belästigung darstellen.

Wir appellieren daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Entsprechende Beutel sind im Handel erhältlich und können in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Ein rücksichtsvolles Verhalten im öffentlichen Raum trägt wesentlich zu einem sauberen und angenehmen Miteinander in unserer Stadt bei.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen sowie auf die Nutzung öffentlicher Flächen durch Kinder, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie weitere Nutzergruppen. Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlage für ein gutes Zusammenleben.

Wir weisen darauf hin, dass das Nichtbeseitigen von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann und entsprechend geahndet wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Ortsbild.

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Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

S. Dragovics

Fachbereichsleitung Bürgerservice

Stadtverwaltung Wettin-Löbejün

Markt 1

06193 Wettin-Löbejün

Tel.: +49 34603 -757-21

Fax: +49 34603 -757-15

E-Mail: ordnungsamt@mail-wl.de

Internet: www.stadt-wettin-loebejuen.de