Die Stadt Wettin-Löbejün ist Träger von insgesamt 18 Friedhöfen. Leider werden bei Vorortkontrollen immer wieder Zuwiderhandlungen hinsichtlich der geltenden Friedhofssatzung festgestellt. Auch erreichen uns vermehrt Anfragen und Beschwerden von aufmerksamen Bürgern.
Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich auf die Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Punkte hingewiesen.
1. Gießkannen und/oder Arbeitsgeräte
Die von der Stadt Wettin-Löbejün zur Verfügung gestellten Gießkannen und/oder Arbeitsgeräte sind nach Benutzung wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.
Auch mitgebrachte eigene Gießkannen, Eimer, Werkzeuge und dergleichen dürfen nicht auf und hinter den Grabstätten aufbewahrt werden. Gleiches gilt für Pflanzschalen, Säcke mit Blumenerde etc.
2. Müllentsorgung
In den auf den Friedhöfen zur Verfügung gestellten Abfallcontainern sind ausschließlich Grünabfälle, wie Blumen, Blumensträuße, Verschnitt aus der Grabpflege zu entsorgen.
Sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie Plaste, Vasen, Papier, Glas u.ä. sind im eigenen Haushalt zu entsorgen.
Die Entsorgung von privatem häuslichen Abfall (Restmüll, Küchenabfälle etc.) in den Abfallcontainern auf den Friedhöfen ist untersagt!
3. Privat aufgestellte Sitzmöglichkeiten; Blumenschalen/-töpfe; Dekorationsartikel etc.
Die erworbenen Nutzungsrechte beschränken sich ausschließlich auf die jeweiligen Grabstätten. Die Gestaltung, Pflege, Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Stadt Wettin-Löbejün.
Die Aufstellung von privaten Sitzmöglichkeiten, z.B. Bänke, ist nicht gestattet!
Dies gilt ebenfalls für Blumenschalen/-töpfe, Dekorationsartikel (z.B. Laternen, Figuren) etc., welche außerhalb der Grabstätte abgestellt werden.
4. Anonyme und teilanonyme Urnengemeinschaftsanlagen
Die Gestaltung und Pflege der anonymen und teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen obliegen der Stadt Wettin-Löbejün.
Das Betreten und auch das Ablegen von Blumen- und Grabschmuck auf diesen Flächen ist untersagt!
Für Blumenschmuck und kleine Gebinde/Gestecke ist jeweils eine zentrale Ablagefläche vorhanden. Außerhalb der entsprechenden Ablageflächen und insbesondere auf bzw. an der Grabfläche und auf der Rasenfläche abgelegter Blumen-/Grabschmuck wird von dem zuständigen Personal unverzüglich entfernt und entsorgt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass auf den dafür vorgesehenen Flächen keine üppigen Blumengebinde und Gestecke, Pflanzschalen/-töpfe, Kerzen und sonstige Dekorationsartikel abzulegen sind. Auch diese werden entfernt und entsorgt.
5. Kolumbarium auf dem Parkfriedhof in Löbejün
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ablegen und/oder Abstellen jeglicher Art von Vasen, Töpfen, Schalen, Kerzen/-behältern, Dekorationsartikeln u.ä. auf dem Boden sowie auf den Simsen untersagt ist.
Auch das Anbringen zusätzlicher Dekoration (z.B. Gebasteltes) an den Grabplatten ist nicht zulässig (Bestückung der eingearbeiteten Vasen ausgenommen). Das zuständige Personal ist angehalten unzulässig Abgelegtes/Angebrachtes unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen.
Gegen einzelne Blumen bzw. kleine Blumengebinde zum Gedenktag ist nichts einzuwenden.
Bei Rückfragen, Hinweisen, Anregungen etc. stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.