Gemäß § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 09.07.2024, ausgefertigt am 10.07.2024, wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wettin-Löbejün, beschlossen durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 25.02.2026, am 18.03.2026 auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün unter www.stadt-wettin-loebejuen.de erfolgt ist.
Wettin-Löbejün, den 18.03.2026