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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferienhof und Zeltwiese Merbitzer Berg“ in Löbejün

Der Stadttrat der Stadt Wettin-Löbejün hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Ferienhof und Zeltwiese Merbitzer Berg“ in Löbejün durchgeführt. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand November 2022) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich südlich der Ortslage von Löbejün, direkt auf dem Merbitzer Berg. Im Liegenschaftskataster wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wie folgt beschrieben: Gemarkung Löbejün, Flurstück tlw. 561 der Flur 5, Flurstücke tlw. 3 und tlw. 107 der Flur 6 und Flurstücke tlw. 23, tlw. 24/2, tlw. 24/3, tlw. 44/25, tlw. 45/25 der Flur 7. Die Lage des Bebauungsplanes ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Plan-zeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen liegt in der Zeit

vom 27. April 2023 bis einschließlich 02. Juni 2023

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, OT Löbejün, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün während der Dienstzeiten zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit umwelt-bezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen aus:

Landkreis Saalekreis vom 25.06.2021

-

SG Naturschutz: Fachliche Einschätzung zur Vereinbarkeit der Planung mit dem Naturschutz (Biotop) und Artenschutz

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SG Gewässerschutz: Hinweise zur Kleinkläranlage

-

SG Immissionsschutz: Hinweise auf mögliche Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung durch landwirtschaftliche Flächen und aktiven Tagebau/Natursteinbruch

-

SG Abfall und Bodenschutz: Hinweise zum Schutzgut Boden und Abfallwirtschaft

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 08.07.2021

-

Hinweise auf Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Flächenentzug und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb

Verband Naturpark „Unteres Saaletal e. V.“ vom 12.05.2021

-

Hinweis auf Erweiterung Naturpark „Unteres Saaletal“, Plangebiet liegt damit innerhalb der Naturparkgrenzen

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf sind während der Auslegungszeit in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün eingesehen werden:

www.stadt-wettin-loebejuen.de

--> Wirtschaft --> Flächennutzungspläne & Bebauungspläne

Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs-sicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@mail-wl.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Wettin-Löbejün, 03.04.2023

gez. Klecar
Bürgermeisterin

Lage in der Ortschaft

Bebauungsplan „Ferienhof und Zeltwiese Merbitzer Berg“