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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Neutz-Lettewitz“ der Stadt Wettin-Löbejün

Der Stadttrat der Stadt Wettin-Löbejün hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neutz-Lettewitz“ in der Stadt Wettin-Löbejün durchgeführt. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Februar 2023) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich östlich der Ortslage von Neutz bzw. nordöstlich der Ortslage Lettewitz. Im Liegenschaftskataster wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wie folgt beschrieben: Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flurstücke 30, 31, 35, 36 und 37 der Flur 11, sowie Flurstücke 344, 347, 348, 349, 352, 353, 354 und 355 der Flur 8.

Die Lage des Bebauungsplanes ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet und die Begründung liegen nebst Anlagen liegt in der Zeit

vom 27. April 2023 bis einschließlich 2. Juni 2023

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Wettin-Löbejün, OT Löbejün, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün während der Dienstzeiten zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 21.03.2023

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Schutzgut

Art der Information

Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt

Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima

Fläche

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche

Landschaft/ Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000

Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter sind nicht betroffen

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

-

Landkreis Saalekreis, 27.06.2022

-

Landesverwaltungsamt Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung, 08.06.2022

-

Landesverwaltungsamt Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,

-

Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungen, 21.06.2022

-

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, 01.07.2022

-

Regionale Planungsgemeinschaft Halle, 22.06.2022

-

Landesamt für Geologie und Bergwesen LSA, 23.06.2022

-

WAZV Saalkreis, 21.06.2022

-

Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V., 24.06.2022

-

Landesjagdverbund Sachsen-Anhalt e. V., 23.06.2022

-

Landesverband für Landschaftspflege, Sachsen-Anhalt, 28.06.2022

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungszeit auch im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün eingesehen werden:

www.stadt-wettin-loebejuen.de

® Wirtschaft ® Flächennutzungspläne & Bebauungspläne

Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@mail-wl.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Wettin-Löbejün, den 03.04.2023

gez. Klecar
Bürgermeisterin

Geltungsbereich - Lage in der Ortschaft