Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) hat der Gemeindewahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün hat am 04. April 2024 getagt und in dieser Sitzung die bis zum 02. April 2024 um 18 Uhr eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
Nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist die Entscheidung unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommend, wurden diese entsprechend den Festlegungen von § 20 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün www.stadt-wettin-loebejuen.de am 05. April 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Zudem sollen Ihnen in dieser Ausgabe des Amtsblattes die zur Wahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün und zur Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün zugelassenen Wahlvorschläge bekannt gemacht werden.