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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung 1. Sitzung des GWA zur Zulassung -04.04.2024- 10 Uhr- nach Korrekturlesung

Stadt Wettin-Löbejün

Die Gemeindewahlleiterin

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Neuwahlen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün

am 09. Juni 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Brachwitz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Brachwitz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Döblitz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Döblitz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Dößel

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Dößel der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Gimritz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Gimritz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Löbejün

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Löbejün der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Nauendorf

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.4024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Neutz-Lettewitz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Neutz-Lettewitz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)

Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Wettin

der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 04.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Wettin der Stadt Wettin-Löbejün am 09.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn die Wahl, im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

(gez. Klecar)
Gemeindewahlleiterin