Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 1. Mai 2025 tritt die neue gesetzliche Regelung zur digitalen Lichtbildpflicht in Kraft. Dies bedeutet, dass für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen künftig ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Die herkömmliche Abgabe von gedruckten Passbildern entfällt.
Was bedeutet das für Sie?
Das Lichtbild wird direkt in der Behörde erstellt oder von zertifizierten Fotostudios digital übermittelt.
Selbst mitgebrachte oder eingesandte Papierfotos sind nicht mehr zulässig.
Ziel dieser Maßnahme ist eine höhere Sicherheit und die Vermeidung von Bildmanipulationen.
Was müssen Sie tun?
Informieren Sie sich frühzeitig über teilnehmende Fotostudios oder die Möglichkeit, das Foto direkt bei der Pass- und Ausweisstelle anfertigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Regelungen auch für die Ausweisdokumente von Kindern gilt.