Entsprechend den Festlegungen von Ziffer 12 des gemeinsamen Runderlasses des MJ, MI und MS vom 20.07.2007 (Az. 3221-404.44) zuletzt geändert mit Erlass vom 30.01.2023 (Az. 3221-401-5) sind die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl, über welche der Stadtrat in seiner Sitzung abzustimmen hat, in der jeweiligen Gemeinde für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen.
Aufgrund dieser Festlegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 25.05.2023 zu beschließende Vorschlagsliste in der Zeit vom 30.05.2023 - 06.06.2023 während der Öffnungszeiten in der Verwaltung der Stadt Wettin-Löbejün unter der Anschrift 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün, Markt 1 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt wird.
Gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass gegen die Vorschlagsliste gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden kann, dass in der Vorschlagsliste eine Person aufgenommen worden ist, die nach § 32 GVG nicht hätte aufgenommen werden dürfen oder nach §§ 33, 34 GVG nicht hätte aufgenommen werden sollen.