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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Vom 1. März bis zum 15. Juli gilt in Sachsen-Anhalt die Brut- und Setzzeit. Fast alle Wildtiere bekommen in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs. Aus diesem Grund sollten Wildtiere nicht gestört werden und benötigen besonders viel Ruhe und Schutz.

Wildtiere können durch Stress, den ein freilaufender Hund verursacht, beeinträchtigt werden. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen für die Populationen der Wildtiere führen. Darum regelt der Gesetzgeber die Anleinpflicht im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalts.

Übernehmen Sie Verantwortung und führen Sie ihren geliebten Vierbeiner an der Leine. Wir setzen auf Ihr Verständnis und Mitgefühl.

gez. die Jagdgenossenschaft Domnitz in Zusammenarbeit mit dem Bürgerservice der Stadt Wettin-Löbejün