Gemäß den Festlegungen von § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 29.04.2021, ausgefertigt am 03.05.2021, ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft der Stadt Wettin-Löbejün (Obdachlosensatzung) und der Gebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte, welche der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 25.05.2023 beschlossen haben, auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) erfolgt.