Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 01. Juli 1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaft verändert und neue Erkenntnisse erweiterten den Wissensstand in Ökologie und Naturschutz. Dies macht eine gründliche Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung von circa 90 Naturschutzgebieten notwendig.
Die Überarbeitung der Verordnungen setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümern, Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern. Dafür sollen Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausliegen.
Alle Verfahrensunterlagen, welche die Stadt Wettin-Löbejün betreffen, liegen vom 21. August bis einschließlich 15. September 2023 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün im Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün, Zimmer der Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
| Montag | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Dessauer Straße 70; 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Sprechzeiten des Landesverwaltungsamtes:
| Montag bis Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Während dieser Zeiten kann bei der Stadt Wettin-Löbejün oder bei der oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 29. September 2023 bei der Stadt Wettin-Löbejün oder der oberen Naturschutzbehörde eingereicht wurde.
Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVAW-altnsg-2023/ bereitgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen über diesen Service online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.
Löbejün, den 03.07.2023
gez. Klecar | - Dienstsiegel- |
(Bürgermeisterin) | |