06.06.2024
Flurbereinigungsverfahren: Schortewitz
Landkreise: Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis
Verfahrens-Nr.: AB3912
Öffentliche Bekanntmachung
Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wurde mit Beschluss vom 01.10.2015 das Flurbereinigungsverfahren Schortewitz angeordnet und mit der 1. Änderungsanordnung vom 30.04.2019 geändert.
Das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Schortewitz wird gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. I S. 2794) durch Hinzuziehung und Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert.
Zum Verfahrensgebiet werden die folgenden Flurstücke hinzugezogen:
| Gemarkung Glauzig | Flur 1 | Flurstück 1089 |
| Gemarkung Görzig | Flur 3 | Flurstücke 217/12, 346 |
| Gemarkung Plötz | Flur 4 | Flurstück 522 |
| Gemarkung Schortewitz | Flur 3 | Flurstück 5 |
Für die hinzugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung angeordnet. Die mit Beschluss vom 01.10.2015 erlassenen Eigentumsbeschränkungen gelten für die hinzugezogenen Flurstücke ebenfalls.
Die hinzuzuziehenden Flurstücke haben insgesamt eine Größe von ca. 1,9 ha.
Aus dem Verfahrensgebiet werden folgende Flurstücke ausgeschlossen:
| Gemarkung Görzig | Flur 1 | Flurstück: 1088 |
| Gemarkung Schortewitz | Flur 3 | Flurstücke: 44/1, 50/1, 54/1, 55/1, 56/1, 57/1, 58/1, 63/1, 64/1, 65/1, 119/1, 120/1, 141/1,157/1, 158/1, 159/1, 160/1, 161/1,162/1,163/1, 300/1 |
Mit der 2. Änderungsanordnung umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 1.335 ha. Das neue Flurbereinigungsgebiet ist in der zur Anordnung gehörenden Gebietskarte orangefarbig umrandet dargestellt.
Die dem Flurbereinigungsverfahren Schortewitz unterliegenden Flurstücke sind dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zu entnehmen. Dieses ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Inhaber von Rechten an dem hinzugezogenen Flurstück, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten zu lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung dadurch besser erreicht werden kann. Eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung und die Flurbereinigung hat. Das ist vorliegend der Fall.
Mit der Hinzuziehung des Flurstücks 1089 in der Gemarkung Glauzig kann die Planung der gemeinschaftlichen Anlagen dahingehend verbessert werden, dass der Anschluss eines geplanten Weges an das bereits vorhandene Wegenetz erfolgen kann.
Mit der Hinzuziehung der Flurstücke in den Gemarkungen Görzig und Schortewitz soll die Feststellung der Verfahrensgrenze vereinfacht sowie die zukünftige neue Flurstückseinteilung erleichtert werden.
Die auszuschließenden Flurstücke unterliegen als Verkehrsflächen keinen weiteren Planungen im Rahmen der Flurbereinigung. Mit ihrem Ausschluss aus dem Flurbereinigungsverfahren erfolgt eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes.
Gegen die 2. Änderungsanordnung zum Flurbereinigungsverfahren Schortewitz kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Im Auftrag | DS |
gez. Näther | |
Der vorstehende 2. Änderungsbeschluss mit Begründung und dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke liegt in der
| - | Einheitsgemeinde Petersberg, Götschetaler Straße 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz |
| - | Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau |
| - | Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün |
| - | Stadt Zörbig, Am Markt 12 in 06780 Zörbig sowie |
| - | im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau |
zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
Im Auftrag
Zusätzlich können die 2. Änderungsanordnung, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke und die Gebietskarte im Internet unter
zur Information eingesehen werden.
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@allf.mule.sachsen-anhalt.de