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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung – Vermietung einer Kegel- und Bowlingbahn

Vermietung einer Kegel- und Bowlingbahn

Die Stadt Wettin-Löbejün beabsichtigt, die Kegel- und Bowlingbahn in Löbejün zur gewerblichen Nutzung zu vermieten. Der Beginn des Mietverhältnisses ist für den 01.01.2027 vorgesehen.

 

 

Gesucht wird ein zuverlässiger Betreiber oder eine zuverlässige Betreiberin, der bzw. die das Objekt langfristig bewirtschaftet und mit einem attraktiven Freizeit- und Gastronomieangebot zur Belebung des Standortes beiträgt. Ziel ist die nachhaltige Nutzung der Immobilie als Begegnungsstätte für Sport, Freizeit, Vereinsleben und Veranstaltungen.

Die Immobilie eignet sich insbesondere für den Betrieb einer Kegel- und Bowlingbahn mit gastronomischem Angebot sowie für die Durchführung von Familienfeiern, Firmenevents, Vereinsveranstaltungen und weiteren Freizeitangeboten.

Die Vermietung erfolgt im gegenwärtigen Zustand („wie es steht und liegt“).

Besichtigungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Interessenten werden gebeten, ihre Interessenbekundung bis spätestens 30.10.2026 schriftlich oder per E-Mail unter dem Kennwort

„Interessenbekundung Kegel- und Bowlingbahn Löbejün“

an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Wettin-Löbejün

Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Markt 1

06193 Wettin-Löbejün

kommunaleobejekte@mail-wl.de

Nähere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün unter www.stadt-wettin-loebejuen.de.

Ein Anspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht. Die Stadt Wettin-Löbejün behält sich vor, das Vermietungsverfahren jederzeit ganz oder teilweise aufzuheben, zu ändern oder ohne Abschluss eines Mietvertrages zu beenden. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden.

gez. Werneburg
SB Kommunale Objekte
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung