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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Wirksamkeit der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün

Der Landkreis Saalekreis hat die vom Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nauendorf mit Verfügung vom 04.07.2023, AKZ: 63.2/61.20.2016-BPL00111 gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Maßgabe genehmigt, dass der Titel des Flächennutzungsplanes geändert wird. Mit Beitrittsbeschluss zum Feststellungsbeschluss der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nauendorf wurde der Titel in den vom Landkreis vorgegebenen Wortlaut: „1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün“ geändert.

Erst mit Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün zur Änderung des Titels der Flächennutzungsplanung wird der Maßgabe entsprochen. Der Beitrittsbeschluss wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün am 31.08.2023 gefasst.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün besteht aus einer Änderungsfläche, die sich in drei räumlich getrennte Bereiche (Teilflächen I bis III) gliedert und befindet sich

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nordwestlich und nördlich der bebauten Ortslage von Nauendorf,

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beiderseits entlang der Autobahn BAB 14 sowie der Bahnlinie Halle (Saale) und Halberstadt

in der Gemarkung Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün.

Der Änderungsbereich des Teilflächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 60,23 ha.

Die konkrete Lage der Änderungsfläche ist in der Anlage dargestellt.

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Nauendorf der Stadt Wettin-Löbejün mit den Begründungen Teil I und Teil II – Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können im Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung (Bauverwaltung), Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Die Unterlagen können ebenso im Internetauftritt der Stadt Wettin-Löbejün unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/flaechennutzungsplaene-bebauungsplaene.html

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Vorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wettin-Löbejün unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Stadt Wettin-Löbejün, den 01.09.2023

gez. Klecar
Bürgermeisterin