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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Information zum Kinderreisepass ab 01.01.2024

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen einen Identitätsnachweis. Reisen sie in Länder außerhalb der Europäischen Union ist zum 01.01.2024 ein elektronischer Reisepass mit Chip, ein sogenannter „Kinderreisepass“, notwendig. Der dafür von der Bundesdruckerei festgelegte Preis beträgt 37,50 Euro.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Bundespersonalausweis, der auch für Kinder ausgestellt werden kann. Für diesen Bundespersonalausweis wurde ein Preis von 22,80 Euro festgelegt.

Der neue „Kinderreisepass“ und auch der für die Kinder ausgestellte Bundespersonalausweis gelten maximal sechs Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Konkret bedeutet dies: Wer für einen Säugling einen Kinderreisepass oder Bundespersonalausweis ausstellen lässt, wird mit diesen Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind älter ist und sein Aussehen nicht mehr dem auf dem Passfoto entspricht. Somit kann es passieren, dass Sie relativ regelmäßig ein neues Reisedokument beantragen müssen

Während der alte Kinderreisepass direkt im Einwohnermeldeamt am Tag der Beantragung ausgestellt werden konnte, wird der neue elektronische Kinderreisepass in der Bundesdruckerei erstellt, so dass Lieferzeiten bis zu 8 Wochen möglich sind. Ähnlich verhält es sich bei der Beantragung eines Bundespersonalausweises. Planen Sie hier bitte Lieferzeiten bis zu 4 Wochen ein.

Planen Sie diese Wartezeit unbedingt vor Reiseantritt ein.

Noch ein Hinweis: Die Türkei, Großbritannien, aber auch Albanien oder Serbien gehören nicht zur EU, so dass Sie für Reisen in diese Länder einen Reisepass benötigen!

gez. S. Dragovics
Fachbereichsleiterin Bürgerservice