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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Vom 30.09.2024-01.10.2024 wird die jährliche Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale gem. § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün durch einen externen Dienstleister im Auftrag der Stadt Wettin-Löbejün durchgeführt.

Die Sorgfaltspflicht für die Grabanlage hat der jeweilige Grabnutzungsberechtigte. Dieser ist somit unmittelbar für die Sicherheit der Anlage verantwortlich.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die kommunalen und der Stadt Wettin-Löbejün gemäß Überlassungsvertrag zur Verwaltung und Nutzung übertragenen kirchlichen Friedhöfe im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün sind wir als Stadtverwaltung gemäß der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die jährliche Standfestigkeitsüberprüfung verantwortlich.

Aus vorgenannten Gründen erfolgt an den Grabmalen eine Druckprobe, welche festen Parametern unterliegt und dem Stand der Technik entspricht. Zum Nachweis liegt eine entsprechende Dokumentation vor.

Grabmale, die dieser Prüfung nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen oder bei akuten Mängeln auf die Grabstelle gelegt.

Nicht standsichere Grabmale sind nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) wieder zu befestigen. Ein Nachweis zur Befestigung ist der Friedhofsverwaltung vorzulegen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

gez. Sitte
SB’in Friedhofsverwaltung