wie Sie sicher festgestellt haben, ist die Natur in den letzten Wochen regelrecht explodiert. Demzufolge ist nicht nur das Grün auf den Wiesen und in den Gärten gewachsen, sondern auch das Unkraut in den Straßenrinnen, auf den Gehwegen usw.
Mit diesem Artikel möchten wie Sie an Ihre Pflichten gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung erinnern. Jeder Eigentümer und Anlieger ist verantwortlich für die Sauberkeit der Gehwege und Straßenabschnitte vor seinem Grundstück.
Um es gleich voraus zu sagen, das gilt auch für uns als Stadt, die wir für die Reinigung auf und vor den kommunalen Grundstücken verantwortlich sind.
Hier die Pflichten im Überblick:
Regelmäßige Reinigung: Die Gehwege und Straßenränder sind regelmäßig von Laub, Unrat und anderen Verunreinigungen zu befreien. Besonders in den Herbstmonaten ist darauf zu achten, dass herabfallendes Laub zeitnah entfernt wird.
Gehwegreinigung: Die Reinigung der Gehwege umfasst auch die Entfernung von Unkraut.
Abfallbeseitigung: Bitte entsorgen Sie Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülleimern und sorgen Sie dafür, dass keine Müllansammlungen vor Ihrem Grundstück entstehen.
Wir wollen darauf hinweisen, dass im Rahmen von Kontrollen die Einhaltung der Straßenreinigungspflichten regelmäßig kontrolliert wird und es bei Nichtbeachtung dazu kommen kann, dass Verwarnungen ausgesprochen und, wenn nach Aufforderung keine Reinigung erfolgt ist, Bußgelder verhängt werden können.
Bitte achten Sie bei der Reinigung stets auf Ihre eigene Sicherheit und die der Verkehrsteilnehmer. Tragen Sie gegebenenfalls Warnwesten und achten Sie auf den fließenden Verkehr.
Durch Ihre Mithilfe tragen Sie zur Sauberkeit und Sicherheit unserer Stadt bei. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Verantwortungsbereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen