Stadt Wettin-Löbejün
Die Gemeindewahlleiterin
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Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 5 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die
1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zu den am 10.11.2024 stattfindenden Ergänzungswahlen zu den Neuwahlen der Ortschaftsräte der Ortschaften Domnitz und Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge am Dienstag, den 03.09.2024 um 18:30 Uhr im Beratungsraum der Bürgermeisterin im Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün unter der Anschrift Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün stattfindet.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Gemeindewahlausschusssitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 3. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Bestimmung eines Schriftführers |
| 5. | Verpflichtung der Beisitzer |
| 6. | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| 7. | Verkündung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses |
Es wird gem. § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekannt gemacht, dass jedermann zu dieser Sitzung des Gemeindewahlausschusses Zutritt hat. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Gemeindewahlausschuss gem.
§ 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz LSA beschlussfähig ist, wenn außer der Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreterin mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.