Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Wettin-Löbejün sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Wettin-Löbejün zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
1. Phase (22.08. bis 05.09.2024)
Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.
Ort der öffentlichen Auslegung: Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün, Büro der Leiterin des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung; Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün.
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
22.08.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr
27.08.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 18:00 Uhr
28.08.2024 – 08:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr
29.08.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr
03.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 18:00 Uhr
04.09.2024 – 08:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr
05.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022
und auf der Homepage der Stadt Wettin-Löbejün:
https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/316,1020.html
2. Phase (06.09. bis 20.09.2024)
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1.Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Abschluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (bis 04.10.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Wettin-Löbejün fassen.
Ort der öffentlichen Auslegung: Rathaus der Stadt Wettin-Löbejün, Büro der Leiterin des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung; Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün.
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
10.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 18:00 Uhr
11.09.2024 – 08:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr
12.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr
17.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 18:00 Uhr
18.09.2024 – 08:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr
19.09.2024 – 09:00 bis 12:00 Uhr
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
und auf der Homepage der Stadt Wettin-Löbejün:
https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/316,1020.html
Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen postalisch an: Stadt Wettin-Löbejün, FB Bauen und Stadtentwicklung;
Markt 1; 06193 Wettin-Löbejün und/ oder per E-Mail an: bauamt@mail-wl.de