Entsprechend den Festlegungen der Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis vom 09.07.2024 (Az.:151121-183) wurde auf der Grundlage des § 49 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt, dass die Ergänzungswahlen für den Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz am
Sonntag, den 10. November 2024
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
stattfinden.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass das Wahlgebiet der Ortschaft Domnitz für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates am 10.11.2024 einen Wahlbereich bildet.
Hinweis: Diese Bekanntmachung in der Ausgabe Nr. 9; Jahrgang 14 vom 21. August 2024 des Amtsblattes der Stadt Wettin-Löbejün erfolgt als Hinweisbekanntmachung und damit zusätzlich zu der fristgemäß zum 11.07.2024 entsprechend den Festlegungen der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 09.07.2024 auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) erfolgten Bekanntmachung.
Wettin-Löbejün, den 17.07.2024