Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale Öffentliche Auslegung vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 Einwände bis 08.11.2024 möglich

Für das Gewässer Saale von Klein Rosenburg (km 4+528) bis Landesgrenze zu Thüringen (km 184+500) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.

Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.

Ab dem 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:

Landesverwaltungsamt

Dessauer Str. 70

Zimmer 251

06118 Halle (Saale)

Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:

(https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete)

Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde den unten aufgeführten Landkreisen, Gemeinden und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ein Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.

Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:

 — 

Landkreise und kreisfreie Stadt:

Burgenlandkreis

Untere Wasserbehörde

Schönburger Straße 41

06618 Naumburg (Saale)

 — 

Landkreis Saalekreis

Untere Wasserbehörde

Domplatz 9

06217 Merseburg

Stadt Halle (Saale)

 — 

Untere Wasserbehörde

Neustädter Passage 18

06112 Halle (Saale)

 — 

Landkreis Mansfeld-Südharz

Untere Wasserbehörde

Lindenallee 56

06295 Lutherstadt Eisleben

Salzlandkreis

Untere Wasserbehörde

Karlsplatz 37

06406 Bernburg (Saale)

 — 

Gemeinden:

Verbandsgemeinde Wethautal

Gemeinde Molauer Land/ Gemeinde Schönburg

Corseburger Weg 11

06721 Osterfeld

 — 

Stadt Naumburg (Saale)

Markt 1

06618 Naumburg (Saale)

 — 

Stadt Freyburg (Unstrut)

Verbandsgemeinde Unstruttal

Markt 1

06632 Freyburg (Unstrut)

 — 

Gemeinde Goseck

Verbandsgemeinde Unstruttal

Neue Straße 1

06667 Goseck OT Markröhlitz

 — 

Stadt Weißenfels

Markt 1

06667 Weißenfels

 — 

Stadt Lützen

Markt 1

06686 Lützen

 — 

Stadt Merseburg

Lauchstädter Straße 1-3

06217 Merseburg

 — 

Stadt Leuna

Rathausstraße 1

06237 Leuna

 — 

Stadt Bad Dürrenberg

Hauptstraße 27

06231 Bad Dürrenberg

 — 

Gemeinde Teutschenthal

Am Busch 19

06179 Teutschenthal

 — 

Gemeinde Schkopau

Schulstraße 18

06258 Schkopau

 — 

Gemeinde Salzatal

Straße der Einheit 12a

06198 Salzatal OT Salzmünde

 — 

Stadt Gerbstedt

Markt 1

06347 Gerbstedt

 — 

Stadt Wettin-Löbejün

Markt 1

06193 Wettin-Löbejün

 — 

Gemeinde Petersberg

Götschetalstr. 15

06193 Petersberg

 — 

Stadt Alsleben (Saale)

Markt 1

06425 Alsleben

 — 

Stadt Könnern

Markt 1

06420 Könnern

 — 

Gemeinde Plötzkau

Hauptstraße 25

06425 Plötzkau

 — 

Stadt Bernburg (Saale)

Schlossgartenstraße 16

06406 Bernburg (Saale)

 — 

Stadt Barby

Marktplatz 14

39249 Barby

 — 

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

 — 

Stadt Nienburg (Saale)

Marktplatz 1

06429 Nienburg (Saale)

Sollte es zum Zeitpunkt der Auslegung des Entwurfs zu Einschränkungen des Zugangs zu Verwaltungsgebäuden kommen, ist zu beachten, dass die Einsichtnahme ggf. nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Freitag, den 08.11.2024, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Freiwald
LVerwA, Ref. Wasser