Für das Gewässer Saale von Klein Rosenburg (km 4+528) bis Landesgrenze zu Thüringen (km 184+500) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.
Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.
Ab dem 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:
Landesverwaltungsamt
Dessauer Str. 70
Zimmer 251
06118 Halle (Saale)
Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr
Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:
(https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete)
Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde den unten aufgeführten Landkreisen, Gemeinden und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ein Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.
Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:
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Landkreise und kreisfreie Stadt:
Burgenlandkreis
Untere Wasserbehörde
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
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Landkreis Saalekreis
Untere Wasserbehörde
Domplatz 9
06217 Merseburg
Stadt Halle (Saale)
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Untere Wasserbehörde
Neustädter Passage 18
06112 Halle (Saale)
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Landkreis Mansfeld-Südharz
Untere Wasserbehörde
Lindenallee 56
06295 Lutherstadt Eisleben
Salzlandkreis
Untere Wasserbehörde
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)
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Gemeinden:
Verbandsgemeinde Wethautal
Gemeinde Molauer Land/ Gemeinde Schönburg
Corseburger Weg 11
06721 Osterfeld
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Stadt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
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Stadt Freyburg (Unstrut)
Verbandsgemeinde Unstruttal
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)
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Gemeinde Goseck
Verbandsgemeinde Unstruttal
Neue Straße 1
06667 Goseck OT Markröhlitz
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Stadt Weißenfels
Markt 1
06667 Weißenfels
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Stadt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
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Stadt Merseburg
Lauchstädter Straße 1-3
06217 Merseburg
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Stadt Leuna
Rathausstraße 1
06237 Leuna
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Stadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
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Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
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Gemeinde Schkopau
Schulstraße 18
06258 Schkopau
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Gemeinde Salzatal
Straße der Einheit 12a
06198 Salzatal OT Salzmünde
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Stadt Gerbstedt
Markt 1
06347 Gerbstedt
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Stadt Wettin-Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
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Gemeinde Petersberg
Götschetalstr. 15
06193 Petersberg
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Stadt Alsleben (Saale)
Markt 1
06425 Alsleben
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Stadt Könnern
Markt 1
06420 Könnern
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Gemeinde Plötzkau
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
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Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
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Stadt Barby
Marktplatz 14
39249 Barby
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Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
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Stadt Nienburg (Saale)
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
Sollte es zum Zeitpunkt der Auslegung des Entwurfs zu Einschränkungen des Zugangs zu Verwaltungsgebäuden kommen, ist zu beachten, dass die Einsichtnahme ggf. nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Freitag, den 08.11.2024, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.
Mit freundlichen Grüßen