Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
neu zu besetzen.
| Zu Ihren Aufgaben gehören schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten: | |
| • | Bearbeitung von Vollstreckungsfällen für eigene Forderungen der Stadt Sandersdorf-Brehna und/oder andere Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe |
| • | Durchführung von Mahnläufen |
| • | Außendienst im Zuge der Durchführung von Vollstreckungen |
| • | Vertretung der Sachbearbeitung Stadtkasse |
| Wir bieten Ihnen: | |
| • | Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD-VKA |
| • | regelmäße Fortbildungsmöglichkeiten |
| • | flexible Arbeitszeiten |
| • | Zahlung der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, inkl. Jahressonderzahlung, LOB und vermögenswirksame Leistungen |
| Wir erwarten von Ihnen: | |
| • | eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- bzw. Notarfachangestellte/r, Finanzfachwirt/in oder einen gleichwertigen vergleichbaren Abschluss |
| • | Grundkenntnisse des Haushalts- und Kassenrechts und einschlägiger Rechtsvorschriften für die Vollstreckung |
| • | Berufserfahrung im Mahn- und Vollstreckungswesen sind wünschenswert |
| • | eine selbstständige, strukturierte und zielgerichtete Arbeitsweise |
| • | ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit |
| • | ein sicheres Auftreten und einen deeskalierenden Kommunikationsstil |
Die Stelle ist gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet.
Die Stadt Sandersdorf-Brehna sieht sich in der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis zum 12.02.2023 an:
Stadt Sandersdorf-Brehna
Personalabteilung
Bahnhofstr. 2
06792 Sandersdorf-Brehna
oder per E-Mail an andrea.senf@sandersdorf-brehna.de
Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen nur dann Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden können, wenn diesen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach 6 Monaten vernichtet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Senf, Tel.: 03493 80125, E-Mail: andrea.senf@sandersdorf-brehna.de, zur Verfügung.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Stellenbesetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erteilen.