Titel Logo
Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung 

Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter/in Vollstreckung (w/m/d)

neu zu besetzen.

Zu Ihren Aufgaben gehören schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten:

Bearbeitung von Vollstreckungsfällen für eigene Forderungen der Stadt Sandersdorf-Brehna und/oder andere Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe

Durchführung von Mahnläufen

Außendienst im Zuge der Durchführung von Vollstreckungen

Vertretung der Sachbearbeitung Stadtkasse

Wir bieten Ihnen:

eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (Teilzeit möglich)

Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD-VKA

regelmäße Fortbildungsmöglichkeiten

flexible Arbeitszeiten

Zahlung der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, inkl. Jahressonderzahlung, LOB und vermögenswirksame Leistungen

Wir erwarten von Ihnen:

eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- bzw. Notarfachangestellte/r, Finanzfachwirt/in oder einen gleichwertigen vergleichbaren Abschluss

Grundkenntnisse des Haushalts- und Kassenrechts und einschlägiger Rechtsvorschriften für die Vollstreckung

Berufserfahrung im Mahn- und Vollstreckungswesen sind wünschenswert

eine selbstständige, strukturierte und zielgerichtete Arbeitsweise

ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit

ein sicheres Auftreten und einen deeskalierenden Kommunikationsstil

Die Stelle ist gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet.

Die Stadt Sandersdorf-Brehna sieht sich in der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis zum 12.02.2023 an:

Stadt Sandersdorf-Brehna

Personalabteilung

Bahnhofstr. 2

06792 Sandersdorf-Brehna

oder per E-Mail an andrea.senf@sandersdorf-brehna.de

Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen nur dann Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden können, wenn diesen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach 6 Monaten vernichtet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Senf, Tel.: 03493 80125, E-Mail: andrea.senf@sandersdorf-brehna.de, zur Verfügung.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Stellenbesetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erteilen.