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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ in der Ortschaft Brehna (Wiesewitzer Mark)

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ (Wiesewitzer Mark) in der Ortschaft Brehna im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand November 2024) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte statt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung der 1. Änderung soll lediglich für eine Teilfläche des seit dem Jahr 1992 in Kraft getretenen Bebauungsplanes das Planungsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Belange des ansässigen Unternehmens an die Örtlichkeit angepasst werden.

Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung umfasst eine Teilfläche des rechtswirksamen Bebauungsplanes, im Einzelnen die Flurstücke 60/6, 60/7, 60/9, 60/11, 60/12, 60/14, 61/2, 61/3, 61/4, 61/5, 61/6, 61/7, 62/2, 62/3, 62/4, 62/5, 62/6, 64/11, 64/12, 64/13, 64/15, 64/18, 64/19, 87/8, 87/10, 87/11, 87/12, 87/13, 87/15, 91/20, 91/22, 91/29, 91/30, 91/31, 91/32, 91/33, 93/3, 396, 398 und 399 der Flur 4 in der Gemarkung Brehna, südlich der ehemaligen B 100. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung werden in der Zeit vom:

20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten

Montag

geschlossen

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 03.01.2025

Steffi Syska
Bürgermeisterin

Planbereich der 1. Änderung