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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Information zur Grundsteuer 2026 – Verzögerungen bei Fortschreibungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Finanzamt aktuell keine Fortschreibungen auf den Stichtag 01.01.2026 vornehmen kann.

Das bedeutet leider, dass Eigentumsumschreibungen aus dem Jahr 2025 – wie Verkäufe, Schenkungen oder sonstige Umschreibungen – noch nicht in den Grundsteuermessbeträgen für das Jahr 2026 berücksichtigt werden konnten.

Was heißt das für Sie?

Für zahlreiche Fälle gilt daher:

Auch wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihr Haus im Jahr 2025 veräußert oder umschreiben lassen haben, werden Sie zu Beginn des Jahres 2026 noch einen Grundsteuerbescheid erhalten.

Bitte beachten Sie:

Die Stadt ist verpflichtet, zum Jahresbeginn (§ 9 GrStG) die Grundsteuer festzusetzen. Da uns die aktuellen Eigentumsangaben noch nicht übermittelt wurden, müssen wir die Grundsteuerfestsetzung anhand der uns vorliegenden Eigentumsdaten vornehmen

Sobald die Fortschreibung durch das Finanzamt nachgeholt wurde, werden wir die Änderungen prüfen und die Grundsteuer entsprechend anpassen sowie die Änderungsbescheide versenden

Wir bitte Sie um Verständnis für diese verzögerte Bearbeitung, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.

Sollten Sie von der Verzögerung betroffen sein, können Sie sich unter Angabe Ihres Kassenzeichens sowie Angabe des Objektes per Mail an steuernundabgaben@sandersdorf-brehna.de wenden.

Finanzverwaltung