Am Freitag, dem 01.12.2023 findet in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Vereinsraum des Feuerwehrvereins Renneritz e.V., Neulandstraße 1, 06792 Sandersdorf-Brehna, die Wahl zum Vorschlagsverfahren des ehrenamtlichen Ortswehrleiters und seines Stellvertreters der Ortsfeuerwehr Renneritz statt.
Vorschläge für die Besetzung der Funktionen des ehrenamtlichen Ortswehrleiters und seines Stellvertreters sind bis zum 10.11.2023, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna schriftlich einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr Renneritz. Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Ortsfeuerwehr Renneritz.
Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter sind gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Dauer von sechs Jahren in ihr Amt einzusetzen. Sie haben hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und sind durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ortswehrleiter und Stellvertreter haben die fachliche Eignung und Befähigung gemäß „Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren“ (LVO-FF) sowie die notwendigen Erfahrungen im Feuerwehrdienst zu besitzen und müssen Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Renneritz sein.
Zum Wahlleiter des Vorschlagsverfahren wird berufen
Herr Stefan Cordes
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt. In der Zeit vom 17.11.2023 bis 01.12.2023 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 17.11.2023 bis 01.12.2023 um 11:00 Uhr angefordert werden. Während dieser Zeit hat auch jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna während den Öffnungszeiten abzugeben.
Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal (Haus der Feuerwehr) abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätestens den 01.12.2023 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna vorliegen.
Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 01.12.2023 ab 19:00 Uhr im Haus der Freiwilligen Feuerwehr Renneritz.
Im Anschluss wird das Ergebnis mündlich bekannt gegeben.