Mit Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen im Mai 2026 ist bei der Stadt Sandersdorf-Brehna die Schiedsstelle für die Dauer von 5 Jahren neu zu besetzen. Es ist vorgesehen, die Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Sandersdorf-Brehna im Frühjahr 2026 in einer Sitzung des Stadtrates durchzuführen.
Die Schiedsstelle der Stadt Sandersdorf-Brehna setzt sich aus 3 Schiedspersonen zusammen. Dafür werden geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle gesucht.
Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.
Unsere Anforderungen an Sie:
Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverhandlungen durch. Insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen wird die Schiedsstelle tätig:
Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts, hier Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, bestätigt und in ihr Amt berufen.
Wir bieten Ihnen:
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen und an dem Amt einer Schiedsperson interessiert sind, werden gebeten, Ihre Bewerbungsunterlagen (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, jetzige Tätigkeit und Telefonverbindung angeben) für das Ehrenamt bis zum 05.01.2026, 12:00 Uhr bei der
Stadt Sandersdorf-Behna
Ordnungsverwaltung
Ortsteil Sandersdorf
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Ordnungsverwaltung, Frau Kathleen Deutschbein (03493-801 541, kathleen.deutschbein@sandersdorf-brehna.de) gern zur Verfügung.