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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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- Öffentliche Ausschreibung -   zur Wahl von Schiedspersonen der Stadt Sandersdorf-Brehna

Mit Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen im Mai 2026 ist bei der Stadt Sandersdorf-Brehna die Schiedsstelle für die Dauer von 5 Jahren neu zu besetzen. Es ist vorgesehen, die Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Sandersdorf-Brehna im Frühjahr 2026 in einer Sitzung des Stadtrates durchzuführen.

Die Schiedsstelle der Stadt Sandersdorf-Brehna setzt sich aus 3 Schiedspersonen zusammen. Dafür werden geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle gesucht.

Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Sandersdorf-Brehna.
  • Sie sollten Autorität und die Fähigkeit besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei den Streitparteien gegenüber aufzutreten.
  • Sie sollten ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen.
  • Sie sollten bereit sein, Ihre Zeit für die Amtsgeschäfte zur Verfügung zu stellen.

Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverhandlungen durch. Insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen wird die Schiedsstelle tätig:

  • Bei Privatdelikten (bspw. Beleidigung, Sachbeschädigung etc.)
  • Bei Nachbarrechtsstreitigkeiten (bspw. Grenzbaum, Überwuchs, Lärm etc.)
  • Bei zivilrechtlichen Ansprüchen
  • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen

Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts, hier Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, bestätigt und in ihr Amt berufen.

Wir bieten Ihnen:

  • Kostenübernahme für Sach- und Reisekosten
  • Aus- und Fortbildung für das Ehrenamt
  • Räumlichkeiten für Schiedsverhandlungen
  • Pauschalisierter Auslagenersatz (Aufwandsentschädigung)

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen und an dem Amt einer Schiedsperson interessiert sind, werden gebeten, Ihre Bewerbungsunterlagen (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, jetzige Tätigkeit und Telefonverbindung angeben) für das Ehrenamt bis zum 05.01.2026, 12:00 Uhr bei der

Stadt Sandersdorf-Behna

Ordnungsverwaltung

Ortsteil Sandersdorf

Bahnhofstraße 2

06792 Sandersdorf-Brehna

einzureichen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Ordnungsverwaltung, Frau Kathleen Deutschbein (03493-801 541, kathleen.deutschbein@sandersdorf-brehna.de) gern zur Verfügung.