Zunächst meldet sich ein Einwohner aus Sandersdorf zu Wort und macht Ausführungen bezüglich des Campingplatzes in Sandersdorf (s. Anlage TOP 5).
Er fragt, wann das zuständige Umweltamt zur Überprüfung der wahrscheinlichen Kontamination durch Frau Syska beauftragt wurde. Die diesbezügliche Information liegt der Verwaltung ab 15.08.2024 vor. Er möchte wissen, ob auch Hinweise von Nutzern des Rundweges an die Stadtverwaltung wegen der z.T. auf dem Weg gelaufene Abwässer gab.
Frau Syska teilt mit, dass die Verwaltung keine Hinweise von Nutzern des Rundweges erhalten hat. Die Information vom Campingverein liegt der Verwaltung jedoch vor und wurde bereits entsprechend beantwortet. Eine Abstimmung mit der Verwaltung ist erfolgt. Es wurden keine Klärabfälle, sondern geklärtes Wasser ausgeleitet. Hierzu sind auch Erklärungen über die Gründe erfolgt. Eine Hinzuziehung des Umweltamtes war daher zu keinem Zeitpunkt notwendig.
Der Einwohner aus Sandersdorf möchte dazu wissen, wer eine Prüfung durchführte, dass das geklärte Wasser auch wirklich kein Abwasser mehr ist. Er weist daraufhin, dass im Internet eindeutig steht, dass diese Wasser Keime enthalten.
Frau Syska teilt mit, dass das ausfließende Wasser, das Wasser ist, welches sonst auch eingeleitet wird. In diesem Fall handelt es sich um das geklärte Wasser und nicht das Wasser, welches in die Anlage reingeht. Dies wurde durch das Bauamt geprüft. Wenn er anderer Meinung ist und der Verwaltung dahingehend keinen Glauben schenkt, steht es ihm frei, noch andere Stellen mit einzubeziehen.
Der Einwohner aus Sandersdorf fragt weiter, wer die Schadenursache prüft.
Frau Syska teilt mit, dass Begehungen stattfinden und eine Konzeptionierung des Geländes geplant ist, für welche Fördermittel beantragt werden sollen und dadurch eine Aufwertung vorgenommen werden kann. Weitere offene Fragen wird sie schriftlich beantworten.
Der Einwohner aus Sandersdorf erfragt, wie die Verstöße des Pächters gegen den Pachtvertrag bisher geahndet wurden.
Frau Syska weist daraufhin, dass es sich hierbei um ein inneres Rechtsverhältnis handelt und sie daher keine Aussage treffen kann.
Der Einwohner aus Sandersdorf teilt mit, dass seine Fragen seit 2,5 Jahren nicht beantwortet werden. Dies findet er respektlos und ist klarer Verstoß gegen die Hauptsatzung. Er ist der Ansicht, dass durch das Nichthandeln der Verwaltung, der Pächter in seinem rücksichtslosen Vorgehen gegenüber kommunalen Eigentum und den Vereinsmitgliedern gestärkt wird.
Frau Syska erklärt, dass auf die Meldung eine Reaktion seitens der Verwaltung erfolgt und sie der Ansicht ist, dass er jedoch mit der Antwort nicht zufrieden ist und daher heute hier genau dieselben Fragen nochmals vorträgt.
Ein weiterer Einwohner aus Sandersdorf macht auf die Situation der Friedensstraße in Sandersdorf aufmerksam und teilt mit, dass die Anwohner über den Zustand frustriert sind.
Diese stellen sich die Frage, warum 25 Jahre lang die gleiche Regelung bestand hatte und nun nicht mehr.
Er informiert, dass die Straße Ende der 90er Jahre saniert wurde und von vornherein als verkehrsberuhigte Zone errichtet wurde. Daher ist die Umwidmung nicht klar. Auch die Verkehrsmessung und Lärmmessung wurde seitens Anwohner beantragt. Jedoch wurde eine Lärmmessung verweigert und es fand lediglich eine Lärmprognose statt.
Herr Wolkenhaar weist den Anwohner daraufhin, dass dieser Mitglied im neu gegründeten Ortschaftsrat in Sandersdorf ist, dieser sich der Thematik annehmen und die Verwaltung zu einer solchen Überprüfung beauftragen könnte. Durch eine entsprechende Beschlussfassung des Ortschaftsrates wird dies dann an den Stadtrat herangetragen. Er gibt bekannt, dass die Thematik bereits in der kommende Ortschaftsratssitzung auf der Tagesordnung ist.
Er weist auch darauf hin, dass die Problematiken des Campingvereins ebenfalls innerhalb des neu gegründeten Ortschaftsrates Sandersdorf thematisiert werden könnten.
Ein Einwohner aus Brehna weist daraufhin, dass der Kulturverein, die Genehmigung des Sommer Openings 2024 in Brehna, erst am Tag der Veranstaltung erhalten hat. Er möchte wissen, warum diese nicht früher erteilt werden kann, Auch weist er daraufhin, dass alle Vereine der Stadt, die Vereinsräume und Kulturhäuser kostenlos benutzen können. Er möchte wissen, warum für Silvesterveranstaltung in Brehna, Miete für diesen Tag fällig wird.
Das erste Jahr des Sommer Opening, für welches kein Eintritt fällig war kam durch Frau Prautzsch die Vorschrift, dass die Veranstaltung eingezäunt werden muss. Er fragt, warum die 650+1-Jahr-Feier in Sandersdorf nicht eingezäunt war und wo die Unterschiede sind.
Frau Syska erklärt, dass auch für andere Veranstaltungen Miete für das Sport- und Kulturzentrum anfällt und hierfür eine Gebührensatzung besteht. Bezüglich der weiteren Fragen bittet sie den Einwohner in die Verwaltung zu kommen, damit diese eine Beantwortung finden.
Hierzu wären einige Rückfragen notwendig, welche den zeitlichen Rahmen der Einwohnerfragestunde sprengen würden.
Herr Wolkenhaar merkt an, dass Herr Kaltofen die entsprechenden Antworten mitgeteilt bekommen möchten und auch im Stadtrat dargestellt werden sollten.
Ein Einwohnerin aus Brehna macht auf die seit 01.03.2024 neue Festlegung zur Handhabung der mobilen Freizeiteinrichtungen im Stadtgebiet aufmerksam, welche aussagt, dass z.B. Festzelt, Garnituren, Holzhütten, Bestuhlung etc., nur noch bei städtischen Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen. Aus ihrer Sicht schränkt dies die Arbeit und das kulturelle Leben der Vereine ein und stellt für diese eine unzufriedenstellende Situation dar. Sie möchte wissen, wie man diese Thematik zukünftig Händeln kann und inwieweit die Stadträte über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt wurden.
Frau Syska teilt mit, dass der Umstand bekannt ist und diese Festlegung eine Ressourcenreduzierung des Bauhofs ist, damit auch die anderen Aufgaben gewährleistet werden können. Sie erläutert den dazugehörigen innerorganisatorischen Prozess und merkt an, dass in jedem Fall eine Lösung gesucht wird, damit für alle Seiten ein guter Kompromiss geschlossen werden kann.
Die Einwohnerin aus Brehna wünscht sich eine bessere Kommunikation mit den Vereinen. Sie sagt, dass in der Ablehnung keine Rede von einem Kompromiss war. Sicherlich sind die Vereinsmitglieder bereit, das Equipment selbst zu transportieren, damit die Bauhofmitarbeiter entlastet werden. Sie regt daher an, diese Möglichkeit in der Ablehnung anzubieten.
Frau Syska bedankt sich für das Feedback und wird dies intern weiterleiten.