Bürgermeisterin Steffi Syska erläutert Umsetzungen von Beschlüssen des Stadtrates.
Fachbereichsleiterin Nicole Schlegel gibt Einblicke in den Haushaltsvollzug 2023.
Zur Stadtratssitzung am 15. November informierte Bürgermeisterin Steffi Syska u.a. darüber dass, die Ausbesserung der Fahrbahn in Brehna – nahe der Aral-Tankstelle – erfolgt ist und in den nächsten Wochen auch die Erneuerung der Markierungen erfolgen wird, dass die Buchstaben am Paul-Othma-Haus im November ersetzt werden, dass drei Linden an der alten B100 beauftragt sind zur Pflanzung und dass die Planungsleistungen der August-Bebel-Straße als Tagesordnungspunkt im Vergabeausschuss im Dezember behandelt wird.
Nach der Einwohnerfragestunde (siehe unten) wurde erneut nach Antrag der Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Anfragen“. Hierbei merkte Reinhard Kahsche zunächst an, dass die von Steffi Syska durchgeführte Einwohnerversammlung in Roitzsch sehr gut gelaufen ist. Wenn in Zukunft geplant ist, dass man das weiterhin nur in einem Ort durchführt, sollte die Kommunikation darüber verbessert werden. Es geht darum auch die Einwohnerinnen und Einwohner der umliegenden Ortschaften zu erreichen. Zudem erkundigte er sich über den Stand zu den Windanlagen-Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaft (Einzusehen unter: https://www.planungsregion-abw.de/regionalplanung/teilplan-windenergie/teilplan-2027/). Hierzu wusste Steffi Syska, dass durch Personalmangel gerade keine weitere Kommunikation stattfand/stattfindet.
In weiteren Wortmeldungen der Stadträte fanden u.a. folgende Themen Anklang: Ein Brief vom Geschäftsführer der mibe GmbH Dr. Feldmeier an alle Stadträte zu nicht berücksichtigten Planungen, der eine Erweiterung des Unternehmens blockiert; Preisanpassungen des Betreibers des Strandbads Sandersdorf an die Camperinnen und Camper; die 2. Runde zur Lärmaktionsplanung Schiene ab 20. November mit anschließendem Umgang im Stadtrat. Interesse bestand an der Entwicklung des Freizeittreffs. Zahlen und Berichte werden für den nächsten (morgigen) Sozialausschuss vorbereitet. Sabine Montag vermeldete jedoch vorab steigende Zahlen: Am vergangenen Freitag fanden bereits 23 Kinder und Jugendliche den Weg in den Freizeittreff.
Im Weiteren wurde die Beschlüsse zum Thema „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“, in der Gemarkung Ramsin angenommen. Außerdem wurde der Jahresabschluss von 2020, mit zusätzlicher vorliegender Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, einstimmig beschlossen. Dass zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr beschlossen werden, ist für den Kreis beispielgebend, merkt Reinhard Kahsche an. Der Jahresabschlussbericht ist auf unserer Website nachzulesen.
Bei der Entlastung des Bürgermeisters Andy Grabner für das Haushaltsjahr 2020, gab es mit zwei Enthaltungen Einstimmigkeit über die vergangene Tätigkeit des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten.
Beim Tagesordnungspunkt Außerplanmäßige Ausgabe der Grundschule „Am Wäldchen“ Sandersdorf meldete sich zunächst Annett Beyer als Sozialausschuss-Vorsitzende zu Wort, die den Beschlussvorschlag einstimmig empfohlenen hat. Im Beschluss geht es um zusätzliche 40.000,00 € für die Sanierung des Außengeländes. Der Schulhof, der bereits 1992/1993 erbaut wurde, weist erhebliche Mängel auf, insbesondere einen Befall mit holzabbauenden Pilzen am Kletterturm. Die zu erwartende Restlebensdauer des betroffenen Spielgeräts wurde auf maximal ein Jahr bescheinigt. In der Debatte kristallisierte sich die Diskrepanz zwischen schneller Ersatzlösung und Gesamtplanung heraus. Lucas Rosinsky wies zunächst auf die Unklarheiten bezüglich des Zustands des Spielgeräts hin und schlug eine temporäre Lösung vor, bis die genaue Finanzierung und Planung geklärt sind. Sabine Montag, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste und Recht, brachte bereits vorher schon an, dass der Pilz nicht gesundheitsschädlich sei und nur das Holz des Spielgeräts angreife. Kein Grund zur Sorge also. Weiterhin lieferte die den Vergleich der Kosten zur Zwischenlösung, die die Möglichkeit der Ertüchtigung meint. Reinhard Kahsche schlug vor, Fördermittel für die Finanzierung zu nutzen, insbesondere wenn die Planung bereits auf dem Tisch liegt. Abschließend betonte Bürgermeisterin Steffi Syska, dass die derzeitige Gestaltung des Schulhofs nicht mehr zeitgemäß sei, und sie froh ist, dass der Stadtrat sich einig ist, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. In der Abstimmung wurde die Auslösung der Gesamtplanung mehrheitlich abgelehnt. Das Geld werde nun für den Haushalt 2024 übertragen und für die Gesamtplanung des Areals inklusive Bus-Wendeschleife und Grünfläche an der angrenzenden Ballsporthalle geplant. Hinsichtlich des maroden Spielgerätes kann eine schnelle Reaktion nach der Spielplatzprüfung erfolgen. Denkbar ist ein modularer Aufbau, bei dem ein zentrales Gerät zeitnah aufgestellt und später erweitert werden könnte. Das könne im Frühjahr 2024 geschehen.
Im folgenden Grundsatzbeschluss zum Kaufland Brehna befürwortete der Stadtrat einstimmig den Verbleib eines Einkaufsmarktes in Brehna als Standort für die Nahversorgung. Nach rund 30 Jahren Betriebszeit endet jedoch der Mietvertrag am derzeitigen Standort Thiemendorfer Mark 3 in Brehna. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle planungsrechtlichen Arbeiten so vorzubereiten, dass Kaufland zur Grundversorgung für die Einwohner in unmittelbarer Nachbarschaft zum jetzigen Standort weiterhin zur Verfügung stehen kann.
Im Weiteren wurde der Aufhebung des Beschlusses über den "Sperrvermerk zur Umverlegung der Gashochdruckleitung (Leistungserbringung)" vom 28.06.2023 (Drucksachen-Nr.: 080/2023) im Rahmen der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mehrheitlich zugestimmt. Ebenso verhielt es sich bei der Übertragung des Anlagevermögens Trinkwasser hinsichtlich des Bauvorhabens „Erschließung Industriegebiet 2“. Hier geht es um Eigenmittel i.H.v. 51.153,58 Euro an die MIDEWA.
Beim abschließenden Bericht zum Haushaltsvollzug 2023 der Stadt Sandersdorf-Brehna informierteFachbereichsleiterin Nicole Schlegel den Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzugs und über die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele. Die Berichtserstattung umfasst grundsätzlich die Angabe zur Ergebnis- und Finanzrechnung, gibt Auskunft über den Liquiditätsstatus und rechnet die städtischen Investitionstätigkeiten ab. Dafür wird jeweils die bisherige Realisierung dem beschlossenen Planansatz gegenübergestellt und der Anteil an der Haushaltserfüllung bestimmt. Im Hinblick auf die neuen betrieblichen Steuerungsinstrumente im Haushalt erfolgen entsprechende Angaben in Bezug auf die Budgetrealisierung.