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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna

Karte: Sachsen-Anhalt Viewer © GeoBasis-DE / LVermGeo 2021

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“ in der Gemarkung Ramsin

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 15.11.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“ in der Gemarkung Roitzsch durchgeführt.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna den Entwurf des Bebauungsplanes nebst Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel findet gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes zur Gewinnung von Solarenergie liegt am östlichsten Gemarkungsrand von Ramsin und südöstlich der Ortslage von Zscherndorf. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Flächen der ehemaligen Tagebaugrube „Auguste“ (später Freiheit III) und ist über eine bestehende Zuwegung verkehrlich erschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 2/16 der Flur 4 in der Gemarkung Ramsin und ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht einschließlich der vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

04. Januar 2024 bis einschließlich 06. Februar 2024

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter: www.sandersdorf-brehna.de -> Meine Stadt -> Mein-Rathaus-Online -> Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der gesamten Veröffentlichungsfrist in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zu folgenden Zeiten:

Dienstag:

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

09.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Weiterhin werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit umweltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 24.04.2023

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Hinweis auf Ziel 115 LEP-LSA 2010, wonach insbesondere die Wirkung auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und den Bodenhaushalt zu prüfen sind,

Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 11.05.2023

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Hinweise zur Beachtung des Abfallrechts,

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Hinweise zum Bodenschutz/Altlasten,

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Hinweis auf Kampfmittelverdachtsfläche,

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 22.03.2023

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Hinweis auf gesetzliche Melde- und Anzeigepflicht

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023

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Hinweis auf Baugrunduntersuchung und Einflussbereich Grundwasserwiederanstieg,

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 24.04.2023

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Bedenken, da landwirtschaftlich genutzter Boden aus der Nutzung genommen werden soll,

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Hinweis auf Entstehung einer landwirtschaftlichen Splitterfläche,

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Hinweis zu Kompensationsflächen

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 21.04.2023

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Hinweise zum Grundwasser und Baugrunduntersuchung hinsichtlich hydro-geologischer Verhältnisse.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 04.12.2023

Steffi Syska
Bürgermeisterin

Geltungsbereich Bebauungsplan - Lage in der Örtlichkeit