Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet - Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna beschlossen. Zielstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer vorhandenen Betriebsstätte sowie für die geplante Haupterschließung des Industriegebietes als Kreisverkehr im Zuge der Erweiterung des Industriegebietes westlich der Münchener Straße zu schaffen. In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen. Ebenso wurde beschlossen, von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte Stellungnahmen zum Vorentwurf gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin - München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen werden in der Zeit vom
07. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Vorentwurfs während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus:
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 02.12.2024
Lage in der Ortschaft