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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Korrektur zum Artikel „Öffentliche Ausschreibung zur Wahl von Schiedspersonen der Stadt Sandersdorf-Brehna“

Gemäß § 2 Absatz 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2001 in der Änderung vom 16.03.2021 werden die Aufgaben der Schiedsstellen von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen.

Somit wird durch den Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna nur eine Schiedsperson gewählt.

In der öffentlichen Ausschreibung im Lindenstein 10/2025 sollte sich die Schiedsstelle fälschlicherweise aus 3 Personen zusammensetzen.