Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna beschlossen.
Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung des Ursprungsplanes aus dem Jahr 2020. Insbesondere der Umgang mit dem Niederschlagswasser im Kontext zu den Planungen für die Erschließung von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, welche seit geraumer Zeit umgesetzt werden, ergaben einen Änderungs- und Angleichungsbedarf. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Erweiterungsflächen, die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Modifizierung der Lärmkontingente erfolgen. Ferner müssen artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich eines geplanten Umspannwerkes erarbeitet werden. Mit den Erweiterungsflächen im Norden für den späteren Ausbau des Quetzer Weges, die nahtlose Anbindung an die Gemarkungsgrenze zum Saalekreis im Westen für die Errichtung eines Umspannwerkes und den Expansionsflächen eines ansässigen Unternehmens südöstlich des hiesigen Bebauungsplanes vergrößert sich der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr auf ca. 200 ha.
Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3Abs.1BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4Abs.1BauGB durchzuführen (BSNR: SR SB - 068/2025).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst mit den Erweiterungsgebieten eine Fläche von ca. 200 ha; wird begrenzt:
| - | im Norden durch den Quetzer Weg, welcher von Brehna nach Quetzdölsdorf führt, |
| - | im Osten durch die Münchener Straße respektive dem etablierten Gewerbepark Brehna, |
| - | im Süden durch landwirtschaftliche Flächen; im Weiteren bis Carlsfeld, |
| - | im Westen bis zur Gemarkungsgrenze von Landsberg. |
Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst folgende:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
11; 15; 19/1; 20/1; 20/2; 21; 22/1; 23/1; 23/2; 24; 25; 27/1; 28; 29; 30; 128/31; 129/31; 46/1; 79/47; 80/47; 47/1; 48; 49/1; 49/2; 49/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5;
146; 147; 194; 198; 200; 201; 205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 52; 96; 191; 203; 204; 40/3; 41/64; 41/69; 41/70; 41/104; 41/105; 41/90; 41/91; 41/79; 41/80; 45
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
38/10; 38/14; 47; 64/45; 97
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 3:
2/2; 2/4; 2/5; 2/7; 2/8; 2/9; 2/10; 2/11; 2/12; 3/4; 3/5; 3/6; 4/5; 4/6; 4/8; 5; 6/1; 7/3; 8; 36/1; 78/1; 79/1
Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
39/4; 41/55; 153; 157; 159
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
42/3; 44; 101; 63/45
Die räumliche Lage des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit:
vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 06. Februar 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt
Sandersdorf-Brehna, den 01.12.2025
(Steffi Syska)
Bürgermeisterin
Luftbild mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna (rot eingegrenzt).
Quelle: Auszug aus Liegenschaftskarte des LVermGeo LSA, 2025 /A18-248-2010-7, ICL