Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf - Brehna hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stakendorfer Busch“ in der Fassung vom 11.11.2022 sowie gemäß Ergänzungsantrag zur Streichung der Weiche in Richtung Thalheim/B 183 entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 81 ha in der Gemarkung Heideloh, befindet sich:
| - | nördlich der Ortslage von Sandersdorf-Brehna, |
| - | westlich der Kreisstraße in Richtung der Ortschaft Thalheim, |
| - | südlich der Bundesstraße 183, |
| - | grenzt in östlicher Richtung an den Bebauungsplan „Am Stakendorfer Busch-Ost“ und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt. |
Anlass des 4. Planänderungsverfahrens ist die Anpassung der planungsrechtlichen Darstellungen im Kontext der Planung und Umsetzung des Industriestammgleises und der Ausweisung eines LKW-Parkplatzes sowie der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um im äußersten südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes eine Selbstbedienungs-Tankstelle errichten zu können. Im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Neuberechnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Lärmkontingente. Ferner werden im Zuge dieser 4. Planänderung die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB, des am 26.04.2019 in Kraft getretenen regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP A-B-W) hinsichtlich des Ausschusses von Bauflächen für raumbedeutsame Photovoltaikanlagen in landesbedeutsamen Industrie- und Gewerbeflächen sowie regionalbedeutsamen Standorten für Industrie und Gewerbe in den Bebauungsplan, übernommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 23.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 statt. Zum gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt im Zeitraum
vom 27.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023
in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung in 06792 Sandersdorf – Brehna, Zimmer 24. Während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden können die Unterlagen dort eingesehen werden:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Auslegungszeit können StellungnahmenAnregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auch per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie dDie Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Am Stakendorfer Busch“ der Stadt Sanderdorf-Brehna in der Fassung vom 11.11.2022 sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter www.sandersdorf-brehna.de/Meine-Stadt/Mein-Rathaus-online/Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar.
Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
| Die auszulegenden Unterlagen umfassen: | ||
| - | Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023 | |
| Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023 | ||
| - | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen: | |
| o | Fläche – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung von Bodenflächen | |
| o | Mensch – mit Aussagen u. a. zu Immissionen (Schall, Luftschadstoffe) sowie zu Lärmeinwirkungen inner- und außerhalb des Plangebietes | |
| o | Pflanzen/Tiere, Biodiversität – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial und zur Entwicklung/Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna sowie der Biodiversität sowie im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Artenschutzfachbeitrages zum zukünftigen Gleisverlauf im Plangebiet unter Betrachtung der Artengruppen Brutvögel, Reptilien, Insekten und Säugetiere | |
| o | Boden - mit Verweis u. a. auf bau- und betriebsbedingte Auswirkungen von Bodenversiegelungen, Einordnung der Bodenlandschaft, Aussagen zur Bodencharakteristik | |
| o | Wasser - mit Aussagen u. a. zur Aufnahmefähigkeit von Niederschlagswasser und zum Grundwasser | |
| o | Klima - mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das lokale Kleinklima | |
| o | Landschaft – mit Aussagen u. a. zur zulässigen Neubebauung und Landschaftsbildwirkung | |
| o | Kultur-, Freizeit- und Erholungsfunktionen – keine Betroffenheit | |
| o | Denkmalschutz – u. a. mit Aussagen zu nicht vorhandenen Baudenkmälern | |
| o | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – u. a. mit Aussagen zur naturschutzfachlichen Kompensation als Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, einschließlich erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen. | |
| - | Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Stakendorfer Busch", 4. Änderung der Gemeinde Sandersdorf-Brehna, Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB vom 10.02.2023 | |
| - | Kartendarstellung Archäologische Kulturdenkmale, Stand 03.06.2022 | |
| Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls öffentlich ausgelegt: | ||
| - | Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 07.06.2022 mit Hinweisen zu forstlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Planung des Industriestammgleises | |
| - | Stellungnahme der oberen Immissionsschutzbehörde vom 28.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Emissionskontingentierung des Gebietes und die gutachterliche Bearbeitung | |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 15.06.2022 mit Hinweisen zu archäologischen Bodendenkmalen | |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 17.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Geologie und Baugrundsetzungen | |
| - | Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 145.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Durchführung externer naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen | |
| - | Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 27.06.2022 mit Hinweisen u. a. zu naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, zum Grundwasserschutz, zur schadlosen Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers, zum Immissionsschutz sowie zu abfallrechtlichen Belangen | |
| - | Stellungnahme der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 24.06.2022 mit Hinweisen u. a. zum Immissionsschutz im Zusammenhang mit der industriell-gewerblichen Tätigkeit und dem Verkehrsaufkommen gesunde Wohn- und Lebensbedingungen betreffend | |
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Hinweis zum Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Gemeinde Schkopau personenbezogene Daten zur Verfügung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Daten werden von der Stadt Sandersdorf-Brehna in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet und gegebenenfalls an beauftragte Dritte übermittelt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme, Äußerung oder Einwendung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sandersdorf-Brehna, den 30.01.2023