Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Einladung zum Stadtrat, seinen Ausschüssen und zu den Ortschaftsräten
Nächster Artikel: Haushaltssatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna für das Haushaltsjahr 2025
Hinweise zu Veröffentlichungen im Amts- und Mitteilungsblatt „Der Lindenstein“ (Stand Januar 2025)
Im Amts- und Mitteilungsblatt „Der Lindenstein“ können ortsansässige Vereine, Verbände, Organisationen und Kirchengemeinden unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos veröffentlichen.
1. Textumfang und Formatierung
- Maximaler Umfang: eine DIN A4-Seite.
- Schriftart: Arial oder vergleichbar, Schriftgröße 12 Punkt, einzeiliger Zeilenabstand.
- Texte können direkt in die E-Mail geschrieben werden.
- Handgeschriebene Texte werden nur in Ausnahmefällen (z. B. von älteren Personen) und nach Absprache mit der Redaktion akzeptiert.
- Beiträge sollen sachlich, informativ und redigiert sein. Bitte achten Sie auf eine passende Überschrift.
2. Angaben zum Verfasser
- Jeder Beitrag muss den vollständigen Namen des Verfassers sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten. Diese Angaben werden veröffentlicht.
- Anonyme Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
3. Ausschlusskriterien
4. Bilder
- Bilder in Papierform können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte nutzen Sie das Dateiformat JPG mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi für ein optimales Druckergebnis.
- Bilder sind digital einzureichen (z. B. per E-Mail oder USB-Stick) und müssen eine Bildunterschrift enthalten. Der Urheber des Bildes ist anzugeben.
- Mit der Einreichung erklären Sie, dass keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzt werden.
5. Übermittlung von Beiträgen
- Beiträge sind per E-Mail einzureichen (maximale Größe: 5 MB pro E-Mail).
- Bitte geben Sie die gewünschte Ausgabe sowie weitere Hinweise (z. B. Verwendung von Logos) an.
- Fügen Sie Bilder, Logos o. Ä. als separate Dateien bei.
- Der Absender ist verantwortlich, dass die E-Mail rechtzeitig vor Redaktionsschluss eingeht. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.
6. Redaktionsschluss
- Der Redaktionsschluss ist verbindlich. Später eingehende Beiträge werden – sofern möglich – in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Bei begrenztem Seitenkontingent und hoher Anzahl von Beiträgen kann es vorkommen, dass Artikel aus dem nicht-amtlichen Bereich (z. B. Vereine, Organisationen) nicht veröffentlicht werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.