Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Sandersdorf-Brehna am 31.01.2025
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 in der derzeit gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 288) hat die Stadt Sandersdorf-Brehna die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 18. Dezember 2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
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| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 35.394.200 EUR |
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| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 37.755.400 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
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| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 40.199.700 EUR |
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| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 36.241.800 EUR |
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| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 8.303.000 EUR |
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| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 12.628.300 EUR |
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| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
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| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 539.000 EUR |
| festgesetzt. | |||
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 11.190.800 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.