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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna für das Haushaltsjahr 2025

Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Sandersdorf-Brehna am 31.01.2025

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 in der derzeit gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 288) hat die Stadt Sandersdorf-Brehna die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 18. Dezember 2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 11.190.800 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

Steffi Syska
Bürgermeisterin Stadt Sandersdorf-Brehna
im Original gesieglt und unterzeichnet