Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz.
Es verpflichtet alle Städte und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen – unabhängig davon, ob sie diese politisch befürworten oder nicht. Für Städte unter 100.000 Einwohnern (wie Sandersdorf-Brehna) gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens 30. Juni 2028. Die Stadt hat keine Wahl, ob sie plant – sondern nur wie.
Der Stadtrat hat sich 2025 dafür entschieden, die Wärmeplanung gemeinsam mit Nachbarkommunen durchzuführen, um Kosten zu senken, Synergien zu nutzen und regionale Wärmequellen besser bewerten zu können. Dazu gehört Sandersdorf-Brehna zu einem interkommunalen Verbund („Konvoiverfahren“) mit Bitterfeld-Wolfen, Raguhn-Jeßnitz und Zörbig. Der Beschluss dazu wurde am 17. Dezember 2025 gefasst. Dazu wurde er davor in allen Ortschaftsräten, dem Wirtschafts-, Bau-, Ordnungs- und Umweltausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls gefasst.
Für den Bürger hätte
keine Pflicht bestanden, ihre Heizung sofort zu ändern,
keine Festlegung auf bestimmte Heizsysteme bestanden,
keine Kostenentscheidung für den Haushalt bestanden.
Der Beschluss hätte bedeutet:
die Stadt wäre ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen,
es würde ein Planungs- und Orientierungsinstrument vorliegen,
der Wärmeplan würde Potenziale aufzeigen, jedoch keine Verpflichtungen begründen.
Ob, wann und wie einzelne Maßnahmen umgesetzt würden, hätte der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entsschieden.
Für das Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna wurden u. a. untersucht:
heutiger Wärmebedarf und Energieträger,
Potenziale für erneuerbare Energien (z. B. Dach-PV, Geothermie),
mögliche Wärmenetze (nur als Eignungsgebiete),
Umwelt-, Denkmal- und Naturschutzbelange.
Alle beteiligten Behörden (z. B. Naturschutz, Denkmalschutz, Wasser, Bahn, Landwirtschaft) hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die kommunale Wärmeplanung ist:
ein gesetzlich vorgeschriebener Plan,
eine Orientierung, keine Anordnung,
Grundlage für zukünftige Entscheidungen, nicht deren Vorwegnahme.
Eigentümerinnen und Eigentümer behalten weiterhin ihre Entscheidungsfreiheit – innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
1. Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?
Nein. Auch ohne Beschluss besteht keine sofortige Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer.
2. Entstehen mir dadurch jetzt Kosten?
Nein. Die Ablehnung des Beschlusses hat keine direkten finanziellen Folgen für Bürgerinnen und Bürger.
3. Schreibt mir die Stadt vor, wie ich heizen muss?
Nein. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Haushalte.
4. Ist die Stadt trotzdem zur Wärmeplanung verpflichtet?
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus Bundesrecht – unabhängig von der Entscheidung des Stadtrates.
5. Wie geht es jetzt weiter?
Der Stadtrat muss sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit der Wärmeplanung befassen.