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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung – Schöffenwahl 2023 - Bewerber für die Schöffenwahl 2023 gesucht -

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind Vertreter des Volkes, die an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Sandersdorf-Brehna wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und eine Beschreibung über die Tätigkeiten des Schöffenamtes finden Sie auf unserer Internetseite www.sandersdorf-brehna.de; www.schoeffenwahl2023.de oder Sie erhalten Auskunft unter der Telefonnummer 03493 80159 oder unter der E-Mail nicole.heilemann@sanderdorf-brehna.de.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna, die an einem Ehrenamt für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessiert sind, werden gebeten, sich bis zum 31.03.2023 bei der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna, zu bewerben.

Die Bewerbung muss mindestens den Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf enthalten.

Ein Bewerbungsformular finden Sie zum Download auf der Internetseite der Stadt www.sandersdorf-brehna.de oder auf www.schoeffenwahl.de.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich bitte an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.