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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachungen

Wahl zum Vorschlagsverfahren des ehrenamtlichen Ortswehreiters der Ortsfeuerwehr Sandersdorf

Am Freitag, dem 26.04.2024 findet in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Sandersdorf, Teichstraße 18, 06792 Sandersdorf-Brehna die Wahl zum Vorschlagsverfahren des ehrenamtlichen Ortswehrleiter statt. Vorschläge für die Besetzung der Funktion des ehrenamtlichen Ortswehrleiters sind bis zum 05.04.2024, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna schriftlich einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr Sandersdorf. Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Ortsfeuerwehr Sandersdorf.

Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter sind gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts für die Dauer von sechs Jahren in Ihr Amt einzusetzen. Sie haben hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und sich durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ortswehrleiter und Stellvertreter haben die fachliche Eignung und Befähigung gemäß „Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren“ (LVO-FF) sowie die notwendigen Erfahrungen im Feuerwehrdienst zu besitzen und müssen Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf sein.

Zum Wahlleiter des Vorschlagsverfahren wird berufen

Herr Tom Reuscher

Bahnhofstraße 2

06792 Sandersdorf-Brehna.

Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt. In der Zeit vom 12.04. bis 26.04.2024 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 12.04. bis 26.04.2024 um 11:00 Uhr angefordert werden. Während dieser Zeit hat auch jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna während den Öffnungszeiten abzugeben.

Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal (Haus der Feuerwehr) abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätesten den 26.04.2024 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna vorliegen.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 26.04.2024 ab 20:00 Uhr im Haus der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf.

Am Anschluss wird das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens mündlich bekannt gegeben.

Ordnungsverwaltung